Wir bieten für alle Geräte der Gruppe 13 (Hörhilfen) des vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Hilfsmittelverzeichnisses Prüfungen an. Insbesondere gilt dies für folgende Untergruppen:
- Geräte mit teilimplantierten Schallaufnehmern PG13.20.06
- Kinnbügelhörer/Hörverstärker PG13.20.07
- Hörgeräte für an Taubheit grenzende Versicherte PG13.20.10
- Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte PG13.20.12
- Tinnitusgeräte PG13.20.14
- Knochenleitungshörbügel PG13.20.15
Auf Anfrage können wir Ihnen auch spezielle über das aufgeführte Angebot hinausgehende Prüfungen anbieten.