Zielgruppe

Anwendungsbereich

Im DGUV Grundsatz 312-002 werden Anforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz von Hörgeräten mit einer Gehörschutz-Otoplastik in Lärmbereichen beschrieben. Der Inhalt dieses DGUV Grundsatzes richtet sich zum einen an Prüfstellen und Hersteller von Hörgeräten, für die die Anforderungen an die Geräte und die Prüfverfahren für den Einsatz in Lärmbereichen relevant sind. Zum anderen werden aber auch Anforderungen bei der Abgabe von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen beschrieben. Daher richtet sich dieser DGUV Grundsatz insbesondere auch an Hörakustiker und Hörakustikerinnen, welche eine Versorgung mit Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen durchführen. Als PDF kann der Grundsatz auf der Webseite der DGUV frei heruntergeladen werden.

DGUV Prüfgrundsatz 312-002  Zum Antragsformular

Kapitel 4 - 6

Prüfumfang

Im Rahmen der Prüfung werden folgende Abschnitte des Prüfgrundsatzes angewendet:

  • DGUV 312-002, Kapitel 4 - Bauliche Gestaltung der Hörgeräte für den Einsatz in Lärmbereichen
  • DGUV 312-002, Kapitel 5 - Notwendige Herstellerinformation von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen
  • DGUV 312-002, Kapitel 6 - Prüfung von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen

Die für die Prüfung erforderliche Programmierung eines Lärmschutzprogramms erfolgt eigenständig durch unsere Mitarbeiter. Sprechen Sie uns aber gerne an, wenn wir Besonderheiten oder andere Hinweise berücksichtigen sollen. Auch bei Fragen zu den notwendigen Inhalten der Herstellerinformation stehen wir gerne zur Verfügung.

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